Das sogenannte Kerbholz war über Jahrhunderte, ja sogar über Jahrtausende die Variante der Buchführung für Warenlieferungen und Schuldendarstellung, also sozusagen eine Art Schuld- oder Lieferschein. Es handelte sich dabei meist um eine Holzleiste oder einen Rundstab. Hier wurde die entsprechende Zahl in römischen Ziffern eingekerbt und das Holz danach der Länge nach gespalten. An einem festgesetzten Tag legte der Gläubiger seinen Teil des Kerbholzes vor und forderte sein Geld. Der Schuldner legte sein Gegenstück zum Vergleich an. Passten die Kerben der Hölzer nicht zusammen, hatte einer der beiden Vertragspartner geschummelt.
Auch in Wirtshäusern waren Kerbhölzer üblich, falls ein Gast seine Zeche nicht bezahlen konnte. Davon zeugt z.B. die in Vergessenheit geratene Redensart „aufs Kerbholz trinken“.
Auch das Sprichwort „Etwas auf dem Kerbholz haben“ basiert auf dieser Schuld-Forderungs-Dokumentation, wobei dann selten eine Geldschuld gemeint ist.