Verhaltensregeln

Liebe Benutzerinnen und Benutzer!

  1. Alle Exponate in der Mathothek müsst Ihr pfleglich behandeln und dürft Ihr auf keinen Fall zweckfremd benutzen.
  2. Habt Ihr ein Exponat aus einem Regal oder einer Kiste genommen, stellt es bitte nicht zurück, sondern lasst es ordentlich auf dem Tisch liegen.
  3. Fallen Euch einmal Teile auf den Boden, müsst Ihr sie unbedingt suchen. Solltet Ihr sie nicht wiederfinden, dann meldet es an die Aufsicht.
  4. Ist ein Objekt defekt, so dürft Ihr es natürlich nicht weiter benutzen. Den Defekt müsst Ihr unbedingt melden.
  5. Wenn ein Exponat mit einem roten Punkt gekennzeichnet ist, dürft Ihr es nicht in die Hand nehmen oder verändern.
  6. Bei Fragen und Problemen könnt Ihr Euch an die Aufsicht oder an Herrn Forbach wenden.
  7. Es ist selbstverständlich, dass Ihr in der Mathothek weder essen noch trinken dürft.

Diese sieben Verhaltensvorschriften für alle Besucher der Mathothek sind sicherlich gut zu akzeptieren und auch notwendig, um möglichst vielen diese Erfahrungswelt mathematischer Beziehungen zugänglich zu machen und zu erhalten. Der größte Teil der Exponate der Mathothek sind Unikate und meist selbst ausgedacht und mit bescheidenen Mitteln selbst hergestellt. Aber auch die käuflich erworbenen Objekte sind oftmals nicht einfach nachzukaufen. Insgesamt ist aber zu beobachten, dass die großen und kleinen Besucher viel Respekt für die schönen und interessanten Dinge in der Mathothek aufbringen.

Eine Regel löst bei vielen Besuchern sehr oft zunächst doch Erstaunen aus: Es ist die 2. Regel, nämlich aus Regal oder Kisten genommene Objekte nicht zurückzustellen. Jeder möchte ja eigentlich hilfreich sein und helfen, in der Mathothek Ordnung zu halten. Das Zurückstellen der Exponate führt aber erfahrungsgemäß zum Gegenteil, was in dem schwierigen Ordnungssystem der Mathothek liegt. Dies liegt einmal an der extremen Enge in der Mathothek und zum anderen daran, dass die meisten Exponate keine allgemein eingeführten und akzeptierten Titel haben, weshalb das Alphabet als Ordnungsprinzip ausfällt.

Diese 2. Regel meint selbstverständlich nicht, dass man die Teile eines Exponates auf dem oder den Tischen bunt verteilt liegen lassen sollte.

Bei schweren Verhaltensverstößen ist eine Schadensersatzforderung oder ein Mathotheksverbot möglich. (In über 20 Jahren nicht nötig gewesen.)